Aktenzeichen 2 BvR 2181/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210818.2bvr218120
RCN:
RCN938WBUTMTKLRLPT

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 18.08.2021

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch unzureichenden fachgerichtlichen Rechtsschutz gegen eine Briefanhaltung im Strafvollzug

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