Aktenzeichen 2 C 1339/15

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN932PTV4GHCW7KTX

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AG Starnberg: Urteil vom 18.11.2015

Eine kaufvertragliche Vereinbarung stellt jedoch nicht zwangsläufig zugleich eine zugesicherte Eigenschaft des Kaufgegenstands dar

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