(Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler iSd § 160 Abs 2 Nr 3 SGG - Überraschungsentscheidung - Änderung der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vertretenen Rechtsansicht im Berufungsverfahren (hier: Hilfestellung bei der Medikamenteneinnahme als Leistung der häuslichen Krankenpflege in Abhängigkeit von den konkreten vertraglichen Vereinbarungen mit der betreffenden Einrichtung))
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