Aktenzeichen X E 8/13

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 31.01.2014

(Verwirkung von Gerichtskosten - Entscheidung über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung - Unbedingtheit i.S. des § 63 Abs. 1 GKG a.F. - Reichweite der richterlichen Hinweispflicht aus § 96 Abs. 2 FGO - Zurückweisung der Erinnerung)

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