Aktenzeichen I B 110/10

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 18.08.2010

Ordnungsgeld gegen einen als Zeugen geladenen Rechtsanwalt - Keine Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht bei Vernehmung in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH

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