Aktenzeichen Vf. 53-VI-22

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RCN8XHU8R6M3BNZTV5

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VerfGH München: Entscheidung vom 28.02.2023

Verfassungsbeschwerde, Beschwerde, Jugendamt, Verletzung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gegenvorstellung, Ablehnungsgesuch, Ablehnung, Frist, Anordnung, Befangenheit, Kindschaftssache, Grundrechtsverletzung, Rechtsbeschwerde, einstweiligen Anordnung, Besorgnis der Befangenheit, elterliche Sorge

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