Aktenzeichen I ZR 50/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2015:051115UIZR50.14.0
RCN:
RCN8X8YSNGMCJG682W

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.11.2015

Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Widersprüchlichkeit eines Unterlassungsantrags; Untersagung der Nutzung eines Firmenbestandteils; Beweiswürdigung bei Änderung des Vorbringens einer Partei; Anwendbarkeit der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung - ConText

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