Aktenzeichen 4 StR 305/12

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RCN8WVPPFJ5HABKHMJ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.08.2012

Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; nicht erklärbare Erinnerungslücke des Tatopfers; Gesamtwürdigung der Umstände

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