Aktenzeichen Au 1 K 16.1770

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN8WFENDY69Z66THK

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VG Augsburg: Urteil vom 30.05.2017

Unzureichende Sprachkenntnisse entbinden nicht von jeglicher Sorgfaltspflicht in der Wahrnehmung eigener Rechte

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