Aktenzeichen W 3 E 22.1154

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RCN8VPGLRTJQV8V7RB

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VG Würzburg: Entscheidung vom 09.08.2022

Kinder- und Jugendhilfe, Einstweilige Anordnung, teilweise erfolgreich, Rechtsanspruch ab der Vollendung des dritten Lebensjahres, Halbtägige Förderung in einer Kindertageseinrichtung, Förderung in der Kindertagespflege nur ausnahmsweise

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