Aktenzeichen IV ZR 108/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:060319BIVZR108.18.0
RCN:
RCN8UGWFKPHZUPXTSR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.03.2019

Private Krankheitskostenversicherung: Formularmäßige Kostenbegrenzung auf die Höchstsätze der ärztlichen Gebührenordnung bzw. der Verordnungen über Krankenhauspflegesätze bei der Erstattung von Behandlungskosten

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