Aktenzeichen 2 BvR 2492/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190619.2bvr249218
RCN:
RCN8TY6Y9ULG3QZU5L

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss ohne Begründung vom 19.06.2019

Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anhörungsrüge ist offensichtlich aussichtslos und hält daher die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen, wenn kein Gehörsverstoß geltend gemacht, sondern lediglich die Richtigkeit der fachgerichtlichen Entscheidung beanstandet wird

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