Aktenzeichen VIII B 110/13

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RCN8TEJT98USL3ZYKV

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 07.05.2014

(Keine steuerliche Korrektur einer vertraglichen Gesamtkaufpreisaufteilung nach § 42 AO - Notwendige Beiladung ausgeschiedener ehemaliger Mitgesellschafter)

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