Aktenzeichen 26 W (pat) 45/11

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RCN:
RCN8T84GZLY8RJ8L5Z

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 28.08.2013

Markenbeschwerdeverfahren – "AM (Wort-Bild-Marke)/amm" – zur rechtserhaltenden Benutzung: fehlende Glaubhaftmachung, zum Beibringungsgrundsatz - zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung

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