Markenbeschwerdeverfahren – "AM (Wort-Bild-Marke)/amm" – zur rechtserhaltenden Benutzung: fehlende Glaubhaftmachung, zum Beibringungsgrundsatz - zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
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