Aktenzeichen 17 U 2429/21

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN8SS2JAH9CVUJNF5

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OLG Nürnberg: Entscheidung vom 07.12.2023

Sittenwidrigkeit, Abschalteinrichtung, Klagepartei, Sittenwidrige Schädigung, Maßgeblicher Zeitpunkt, Unzulässigkeit, Anhörungsverfahren, Übereinstimmungsbescheinigung, verfassungsmäßig berufener Vertreter, Betriebsuntersagung, Vertragsschluss, gesetzliches Schuldverhältnis, Behördliche Maßnahmen, Kaufvertrag, Nutzungsuntersagung, Rechtsmißbrauch, Arglistige Täuschung, Amtliche Auskunft, Merkantiler Minderwert, Fahrzeuge

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