Aktenzeichen B 9 V 16/17 B

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2017:020617BB9V1617B0
RCN:
RCN8S7337TEC9B9ESM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Beschluss vom 02.06.2017

Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang - rechtliche Begründung - Aufgabe des Prozessbevollmächtigten - weitere Rücksprache mit Beteiligten regelmäßig nicht erforderlich - Weiterleitung eines Schreibens des Beteiligten nicht ausreichend - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - richterliche Sachaufklärungspflicht - substantiierter Beweisantrag - Bezeichnung des hypothetischen Beweisergebnisses - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Divergenz - Darlegungsanforderungen

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