Aktenzeichen III B 55/12

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 12.12.2013

Zur hinreichenden Deutlichkeit divergierender Rechtssätze - Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - sog. Überversorgung und arbeitsrechtliche Zulässigkeit der Versorgungskürzung - Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Beweiserhebung - Verletzung der sog. Beachtungspflicht - Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung

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