Aktenzeichen B 2 U 4/13 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2014:260614UB2U413R0
RCN:
RCN8RQET6WG8B8DQJS

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 26.06.2014

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand: sachlicher Zusammenhang - objektivierte Handlungstendenz - Abgrenzung: gemischte Tätigkeit - gemischte Motivationslage - Unfallkausalität - rechtliche Wesentlichkeit - Rufbereitschaft - Spazierengehen und Dienstgespräch

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