Aktenzeichen 3 K 1470/19

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ECLI:
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RCN:
RCN8R2Q7HAY26BNWFD

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FG Nürnberg: Urteil vom 30.03.2022

Bescheid, Kindergeld, Kapitalanlage, Einkommen, Auslegung, Dienstleistungen, Berufung, Steuerfestsetzung, Verlust, Sperrwirkung, Zahlung, Missbrauch, Werbungskosten, Nachweis, Sinn und Zweck, haushaltsnahe Dienstleistungen, teleologische Reduktion

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