Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie vermittelt keinen Anspruch auf Verbescheidung von Eingaben, die missbräuchlich, offensichtlich wiederholend oder sinnlos vorgebracht werden - sowie zu Aufklärungspflichten bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit eines Beteiligten - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche
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