Aktenzeichen IX ZR 188/10

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RCN8Q9VFD6DXRCGPCA

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 13.10.2011

Aufhebung der Zwangsverwaltung nach Antragsrücknahme: Pflicht des Zwangsverwalters zur Grundstücksrückgabe; Anspruch des Grundschuldgläubigers auf Auskehr von Überschüssen aus abgetretenen Mieteinnahmen

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