(Gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit einer Einschiffsgesellschaft nach Aufgabe der Eigenbetriebsabsicht - Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage - Vorliegen eines tarifbegünstigten Veräußerungsgewinns bzw. Aufgabegewinns nach §§ 16, 34 EStG)
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