Aktenzeichen 26 W (pat) 3/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BPatG:2020:171220B26Wpat3.19.0
RCN:
RCN8PVTACGL37NLR6K

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 17.12.2020

Markenbeschwerdeverfahren – Kostenfestsetzung – zur Frage, ob jeder kostenrechtlich obsiegende Streitgenosse die Kosten eines eigenen Anwalts erstattet verlangen kann – Antrag auf Festsetzung der Kosten nur durch einen von zwei im Markenregister eingetragenen Inhabern - im Kostenfestsetzungsbeschluss ist deutlich zu machen, ob und welche Kosten allein für diesen Antragsteller festgesetzt werden

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