Markenbeschwerdeverfahren – Kostenfestsetzung – zur Frage, ob jeder kostenrechtlich obsiegende Streitgenosse die Kosten eines eigenen Anwalts erstattet verlangen kann – Antrag auf Festsetzung der Kosten nur durch einen von zwei im Markenregister eingetragenen Inhabern - im Kostenfestsetzungsbeschluss ist deutlich zu machen, ob und welche Kosten allein für diesen Antragsteller festgesetzt werden
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