(Krankenversicherung - Plankrankenhaus - kein Vergütungsanspruch für Behandlungen außerhalb des Versorgungsauftrags - Maßgeblichkeit der Festlegungen des Krankenhausplans iVm den Bescheiden zu seiner Durchführung - Auslegung von Art 4 Abs 2 S 2 BayKrG - erste Versorgungsstufe - Begriff der Grundversorgung - hochkomplexe und risikoreiche Eingriffe wie die Transkatheter-Aortenklappenimplantation (TAVI) nicht umfasst - keine Verletzung des grundgesetzlichen Willkürverbots - Nichtentgegenstehen bundesgesetzlicher Regelungen - Gesetzgebungszuständigkeit der Länder)
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