Aktenzeichen 22 ZB 22.1405

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RCN:
RCN8PM46227RPVQFD5

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VGH München: Entscheidung vom 15.12.2022

Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Lärmimmissionen von einem Festplatz, Qualifiziertes Rechtsschutzinteresse, Vorrangigkeit einer Anfechtungsklage gegen die betreffenden Erlaubnisbescheide, Hinreichende Bestimmtheit der zu erwartenden Beeinträchtigungen

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