Aktenzeichen 6 StR 11/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:080222B6STR11.22.0
RCN:
RCN8NUT68GEHYFD2MY

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.02.2022

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Vorliegen eines Hangs bei Betäubungsmittelkonsum zum Zweck der Eigentherapie einer psychischen Erkrankung

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