Aktenzeichen XI ZR 318/09

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RCN8MR3P8NEVCHLM4Z

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.06.2010

Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen Überteuerung des finanzierten Wohnungskaufpreises: Erhebung des angebotenen Zeugenbeweises und Anordnung der Vorlegung von Urkunden

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