Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 1318 BGB mit Art 6 Abs 1 GG - Maßgeblichkeit der Ansicht des vorlegenden Gerichts bzgl der Entscheidungserheblichkeit - hier: unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm
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