Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Kaffeemaschine" – mit der beschränkten Verteidigung des Patents ist keine inhaltliche Änderung der Patentansprüche verbunden (hier: bloße Zusammenziehung des Hauptanspruchs mit abhängigem Unteranspruch) - keine erweiterte Überprüfung der Zulässigkeit der Änderungen (hier: der Klarheit nach Art. 84 EPÜ [juris-Abkürzung: EuPatÜbk])
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