Aktenzeichen VII ZR 110/09

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RCN:
RCN8KUFBZYWWR2Z2F7

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 02.09.2010

VOB-Vertrag: Mängelbeseitigungsanspruch des Auftraggebers bei Unklarheit der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers

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