Aktenzeichen Vf. 38-VI/14

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RCN:
RCN8K77NWKX4VQN8JD

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VerfGH München: Entscheidung vom 23.09.2015

Bauaufsichtliche Überprüfung, Duldungspflicht, Verfassungsbeschwerde, Anhörungsrüge

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