Aktenzeichen V ZR 88/12

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RCN8JTQFBAC6D3JN55

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.01.2013

Wohnungseigentumssache: Auslegung der Teilungserklärung hinsichtlich der Berechtigung eines Wohnungseigentümers zum Ausbau der Dachgeschossbereiche; vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen bauliche Veränderungen bei Wegfall der formellen baurechtlichen Voraussetzungen

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