Aktenzeichen W 8 K 21.495

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RCN8JGN2FSQLJDZ9MM

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VG Würzburg: Urteil vom 21.06.2021

Fortsetzungsfeststellungsklage, Zulässigkeit bejaht, Präjudizinteresse, Öffnung eines Bekleidungsgeschäftes, E-Mail mit Aufforderung zur Schließung als Verwaltungsakt, sicherheitsrechtliches Einschreiten wegen Ordnungswidrigkeit rechtmäßig, Bekleidungsgeschäfte von Öffnungsuntersagung erfasst, Auslegung der 12. BayIfSMV, Bekleidungsgeschäfte keine sonstigen für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäfte, keine Vergleichbarkeit mit Schuhgeschäften - gesundheitlicher Aspekt

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