Aktenzeichen 4 StR 98/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:020823B4STR98.23.0
RCN:
RCN8HB5HTKWCL2VMHG

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.08.2023

Bemessung der Jugendstrafe unter Berücksichtigung von Strafmilderungsgründen

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