(Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen für ein Pflegeheim - fehlende Befugnis der Schiedsstelle zur Ersetzung der nach § 76 Abs 2 S 4 SGB 12 erforderlichen Zustimmung des Sozialhilfeträgers - keine Verzichtbarkeit wegen widersprüchlichen Verhaltens - Erstreitung in einem gesonderten Klageverfahren - Aufhebung der Schiedsstellenentscheidung - Bindungswirkung für die beigeladene Schiedsstelle)
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