Aktenzeichen W 3 K 20.471

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RCN:
RCN8FVNPXHF3Z77H7P

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VG Würzburg: Urteil vom 17.03.2022

Unterhaltsleistungen, Ersatzpflicht, Voraussetzungen für die Zahlung der Unterhaltsleistung, Heirat im Ausland, Rechtsverhältnis, das dem Internationalen, Privatrecht eines anderen Staates unterliegt, Haager Apostille, dauernd getrennt lebend, verneint, Anzeige von Änderungen, vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben, Leistung durch unzuständigen Leistungsträger

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