Aktenzeichen 2 B 31/12

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RCN8FUCYJN2C9A46TP

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 06.09.2012

Disziplinarverfahren; Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteils; Prognoseentscheidung; Motiv; Geringfügigkeit der Gegenleistung

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