Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde gem § 310 Abs 1 Nr 1 StPO auch nach Aufhebung des Haftbefehls - Rehabilitierungsinteresse bei Freiheitsentziehungen hängt weder vom Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme noch davon ab, ob Rechtsschutz typischerweise noch vor Beendigung der Haft erlangt werden kann - Gegenstandswertfestsetzung
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