Aktenzeichen 2 BvR 77/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170824.2bvr007716
RCN:
RCN8FD5L4FNJ4CU7FZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.08.2017

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde gem § 310 Abs 1 Nr 1 StPO auch nach Aufhebung des Haftbefehls - Rehabilitierungsinteresse bei Freiheitsentziehungen hängt weder vom Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme noch davon ab, ob Rechtsschutz typischerweise noch vor Beendigung der Haft erlangt werden kann - Gegenstandswertfestsetzung

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