Aktenzeichen I ZR 111/12

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RCN8FBMRVZXRYGLF64

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.01.2014

Ausschluss eines Musikprogramms von der Verrechnung durch die GEMA: Durchsetzung von Ansprüchen auf Abrechnung und Ausschüttung auf dem Klageweg

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