Aktenzeichen 2 BvR 1907/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200701.2bvr190718
RCN:
RCN8ECSBVB29MU6HFV

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 01.07.2020

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a S 1 ZPO unter Übergehung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gem § 495a S 2 ZPO - Gegenstandswertfestsetzung

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