Aktenzeichen 8 B 1/10

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RCN8DDQV7L8DXDLGXD

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 20.08.2010

Zum Zusammenhang von durch die öffentliche Hand verbürgten Liquiditätskrediten und vorgehenden Verbindlichkeiten fremder privater Gläubiger im Vermögensrecht

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