Markenbeschwerdeverfahren – "KIKA (Wort-Bild-Marke)/KIT KAT" – zur Kennzeichnungskraft – besondere graphische Ausgestaltung – unterschiedliches Gesamtklangbild – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
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