Aktenzeichen VI ZR 139/08

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RCN8D3D8JBS2DRDSUQ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 02.02.2010

Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für Zugänglichkeit eines günstigeren Tarifs als des Unfallersatztarifs

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