Aktenzeichen VIII ZR 132/10

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RCN8C2VLXGY5LBR8ZY

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.03.2011

Wohnraummiete: Umdeutung einer unwirksamen Vereinbarung über Betriebskostenvorauszahlungen für eine ehemals preisgebundene Berliner Altbauwohnung; Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers

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