Aktenzeichen 3 StR 24/13

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RCN8BWJ6LN9BCJGDNT

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.02.2013

Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mitgliedschaft in einer Bande als besonderes persönliches Merkmal

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