Aktenzeichen V ZB 16/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:280923BVZB16.23.0
RCN:
RCN8B3CBD8KSERSQP4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.09.2023

Elektronischer Rechtsverkehr: Erforderlichkeit eines Dienstsiegels bei Übermittlung des Vollstreckungsantrags der Vollstreckungsbehörde über das besondere elektronische Behördenpostfach

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