Aktenzeichen 3 StR 417/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:090620B3STR417.19.0
RCN:
RCN8AEQKLT9BZYGHUH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.06.2020

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Vollendetes Handeltreiben bei Einsatz eines verdeckten Ermittlers; Bewertungseinheit bei auf denselben Güterumsatz bezogenen Verkaufsangebote

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