Aktenzeichen VII ZR 4/13

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RCN:
RCN896D8VWKFH38GUF

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.12.2014

Erstreckung der Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden Urteils auf die Aberkennung von zur Aufrechnung gegen die titulierte Forderung gestellten Gegenforderungen

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