Asylrecht (Pakistan), Vorverfolgung vor Ausreise (bejaht), Schusswaffenangriff auf Kläger durch vermummte Angreifer, Angriffe belegt durch Anzeigen bei der Polizei (Authentizität bejaht), Entführung des Bruders des Klägers durch organisierte Kriminalität, Vater des Klägers, Polizeibeamter, Interne Fluchtalternative in Großstadt (abgesenkter Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugunsten des Klägers infolge Vorverfolgung, im Ergebnis verneint)
Öffnen