Aktenzeichen 2 StR 287/11

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RCN88MLP6VNQK7XDUJ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.10.2011

Strafverurteilung wegen besonders schwerer Brandstiftung: Notwendige Urteilsfeststellungen zur vollendeten Inbrandsetzung eines gemischt genutzten Gebäudes; Zerstörung bei Verschmutzungen durch Rauch; Voraussetzungen für die Annahme einer konkreten Gesundheitsgefährdung

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